STADT LÜBBENAU/SPREEWALD

Kommunale
Wärmeplanung

Lübbenau/Spreewald plant seinen Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung – maßgeschneidert für die lokalen Gegebenheiten, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern.

Informationen | Aktuelles

 

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Startschuss Kommunale Wärmeplanung für Lübbenau/Spreewald

Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Beauftragt wurde dafür ein Konsortium bestehend aus DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH und Integral Projekt GmbH & Co. KG. Ziel ist es, langfristige Perspektiven für eine klimafreundliche und verlässliche Wärmeversorgung vor Ort zu entwickeln und Bürgerinnen und Bürger

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__ ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen aufzeigt und eine Orientierung für den Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bietet.

Jede Kommune erarbeitet einen maßgeschneiderten Wärmeplan, der die lokalen Gegebenheiten optimal berücksichtigt. Der Plan ist in dynamische Prozesse integriert und wird gemäß Wärmeplanungsgesetz alle 5 Jahre aktualisiert.

Die kommunale Wärmeplanung soll zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen und den Übergang zur Nutzung erneuerbarer Energien ebnen.

Klimaziele

EU Green Deal: Klimaneutralität bis 2050 auf lokaler Ebene umsetzen.

Beteiligung

Kontinuierliche Einbindung aller relevanten Akteure und der Öffentlichkeit.

Rechtssicherheit

Grundlage für zukünftige Investitionen in nachhaltige Infrastrukturen.

Fördergrundlage

Verlässliche Basis für Fördermittelanträge und Infrastrukturfinanzierung.

__ HINTERGRUND

Weshalb wird die Wärmeplanung erstellt?

Die kommunale Wärmeplanung setzt europäische Klimaziele auf lokaler Ebene um.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit 1. Januar 2024 in Kraft ist, wurden alle Kommunen in Deutschland zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet.

Der Wärmeplan für Lübbenau soll bis September 2026 zum Beschluss vorliegen. Alle Ergebnisse werden den Bürgerinnen und Bürgern in Öffentlichkeitsveranstaltungen und auf dieser Website zur Verfügung gestellt.


Zeitstrahl

Fertigstellung der Ausgangsanalyse
Die grundlegenden Daten werden gesammelt und ausgewertet. Erster Arbeitskreis findet statt. Erste Ergebnisse werden politisch vorgestellt.
bis Mai 2026
Einstufung in Versorgungsgebiete
Zweiter Arbeitskreis berät über die Gebiete. Zwischenergebnisse werden politisch vorgestellt. Ergebnisse werden im Juni öffentlich ausgelegt.
Juli–August 2026
Konzeptfinalisierung
Das Konzept wird verschriftlicht, überarbeitet und finalisiert. Parallel finden Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit statt.
nach September 2026
Ende März 2026
Potenzialanalyse
Es wird untersucht, welche Wärmequellen und -lösungen möglich sind.
Mai–Juni 2026
Maßnahmenentwicklung
Konkrete Maßnahmen und Lösungen werden ausgearbeitet.
September 2026
Abschluss & politische Vorstellung
Der fertige Bericht wird abgestimmt und im politischen Gremium präsentiert.

__ PLANUNGSPROZESS

Welche Schritte umfasst die Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung beschreibt, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung künftig klimafreundlich gestalten wollen. Dafür wird zunächst das Gebiet in Bereiche eingeteilt, die unterschiedlich detailliert geplant werden. Anschließend wird untersucht, wie heute geheizt wird, welche Brennstoffe genutzt werden und wo bereits Wärmenetze existieren. Darauf folgt die Analyse, welche erneuerbaren Wärmequellen – wie Umweltwärme, Solarthermie, Geothermie oder industrielle Abwärme – künftig genutzt werden können und wo Einsparpotenziale bestehen.

 Auf dieser Grundlage entsteht ein Zielszenario, das zeigt, wie der zukünftige Wärmebedarf gedeckt werden soll und welche Gebiete zentral über Wärmenetze oder dezentral etwa über Wärmepumpen versorgt werden. Abschließend werden konkrete Maßnahmen und Strategien festgelegt, um diese klimafreundliche Wärmeversorgung Schritt für Schritt umzusetzen.

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Bestandsaufnahme

Wir wird in der Kommune geheizt? Wie hoch ist der Wärmebedarf?

Potenzialermittlung

Welche erneuerbaren Wärmequellen könnten erschlossen werden? Wie kann Energie gespart werden?

Zielszenario erstellen

Wie wird der Wärmebedarf reduziert und klimafreundlich gedeckt?

Wärmestrategie entwickeln

Wie sieht die Umstellung der Wärmeversorgung konkret aus?

Beschluss & Veröffentlichung

Gemeinderatsbeschluss und Veröffentlichung bis September 2026

Karten der einzelnen Prozessstände

Die Bestandsanalyse erfasst die aktuelle Wärmeversorgung sowie den energetischen Zustand der Gebäude. Sie gibt einen Überblick über die Gebäudestruktur und die vorhandenen Heizsysteme, um die Ausgangssituation für die weitere Planung zu dokumentieren.
Die Potenzialanalyse ermittelt, welche erneuerbaren Energien und Technologien für die Wärmeversorgung einer Kommune am besten geeignet sind, beispielsweise durch den Ausbau von Wärmenetzen oder den Einsatz dezentraler Heizungen.
Im Rahmen der Bestimmung der Eignungsgebiete werden zunächst die Baublöcke nach unterschiedlichen Eignungen klassifiziert. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Einteilung des Gebietes in Versorgungsgebiete. Diese Gebiete bestehen aus den zusammengefassten Baublöcken.

__INFORMATIONEN FÜR BÜRGER UND BÜRGERINNEN

Was bedeutet die Wärmeplanung für mich?

Wichtig: Die kommunale Wärmeplanung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger. Sie schafft Orientierung – begründet jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl einer bestimmten Heiztechnik.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das GModG (Kabinettsbeschluss 13. Mai 2026) löst das bisherige GEG ab. Die bisherige 65%-Erneuerbare-Pflicht entfällt. Eigentümer/innen können künftig frei wählen – Wärmepumpe, Hybridmodell, Biomasse, Gas- oder Ölheizung sind alle zulässig.

Effekte für Mieterinnen und Mieter

Beim Einbau einer Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung gilt künftig eine hälftige Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter:

  • Ab 01.01.2028: CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte: 50/50
  • Ab 01.01.2029: Zusätzlich Mehrkosten der Bio-Treppe: 50/50

Wer weiterhin fossil heizt, muss jedoch schrittweise klimafreundliche Brennstoffe einsetzen:

2029
2030
2035
10 %
Biomethan oder grüner Wasserstoff
15 %
Klimafreundliche Brennstoffe
30 %
Anstieg Erneuerbare im Heizmix

2040

60 %
Mehrheitlich klimaneutrale Wärme

Wärmenetze

Der kommunale Wärmeplan identifiziert potenzielle Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen. Ein Netzaufbau hängt von der Wirtschaftlichkeit ab – eine Machbarkeitsstudie kann erforderlich sein. Der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz ist gleichwertige Option neben Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizung.

__FÖRDERUNG & SANIERUNG

Förderungen für Eigentümer/innen

Mögliche Sanierungsmaßnahmen

Eine Senkung des Energieverbrauchs führt zu niedrigeren Energiekosten und langfristig zu einer Wertsteigerung der Immobilie.

Gebäudehülle

Dämmung von Dach, Wänden, Keller; Austausch von Fenstern und Türen

Heizungsanlage

Installation neuer Heizungsanlagen, hydraulischer Abgleich, Pumpentausch
 

Anlagentechnik

Raumlufttechnische Anlagen, Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Energieberatungsförderung (BAFA)

Gebäudetyp
Förderung
Max. Betrag
Ein-/Zweifamilienhäuser
50 % des Honorars
650 €
Ab 3 Wohneinheiten
50 % des Honorars
850 €
WEG-Zuschlag
Einmalig für Eigentümerversammlung
250 €

Checkliste: KfW-Zuschuss 458

Vorbereitung zu Hause

Unterlagen & Daten bereitlegen: Verbrauch/Heizkosten der letzten 1–2 Jahre, Baujahr Haus/Heizung, Modernisierungen, Fotos (Heizraum, Heizkörper, Platz fürs Außengerät).

Rahmenbedingungen prüfen:
Denkmalschutz klären und ggf. frühzeitig mit der Denkmalbehörde sprechen.

Fachbetrieb einbinden

Fachliche Prüfung & Planung:
Heizungsbauer einbinden, Vor‑Ort‑Termin machen, prüfen lassen, ob niedrige Vorlauftemperaturen erreichbar sind.

Standort & Vorgaben klären:
Aufstellort festlegen und Schallschutz/Grenzabstände (insbesondere Brandenburg) berücksichtigen.

Förderung beantragen

Antrag korrekt vorbereiten & stellen:
BzA vom Fachbetrieb erstellen lassen, Vertrag mit aufschiebender Bedingung unterschreiben, Antrag im KfW‑Portal einreichen

Nach Zusage umsetzen & abrechnen:
Erst nach KfW‑Zusage einbauen, danach BnD erstellen lassen, identifizieren, Auszahlung beantragen und Rechnungen hochladen.

__RECHTLICHER RAHMEN

Gesetzliche Grundlagen

EU

European Green Deal
Klimaneutralität bis 2050 – Dekarbonisierung von Gebäuden, Wärme und Energie

EU

RED II – Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Ziele für erneuerbare Energien, inkl. Integration in Heizsysteme

EU

EED – Energieeffizienzrichtlinie
Anforderungen zur Wärmeversorgungseffizienz in Gebäuden und Städten

BUND

Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Seit 01.01.2024 – verpflichtet alle Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung mit Fortschreibungspflicht alle 5 Jahre

BUND

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Anforderungen an Energiequalität von Gebäuden und Heizungsanlagen (wird durch GModG abgelöst)

BRB

Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV)
Vom 22. Juli 2024 – verpflichtet alle Gemeinden zur eigenverantwortlichen Wärmeplanung; vereinfachtes Verfahren für Gemeinden unter 10.000 EW möglich

Stadt Lübbenau/Spreewald 
Město Lubnjow/Błota
Fachbereich Stadtentwicklung

Ansprechpartner
Sven Blümel
Fachbereichsleiter

Telefon: +49 3542 85 400
E-Mail: stadtentwicklung@luebbenau-spreewald.de

DSK Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH


Ansprechpartnerin
Tanja Heymann
Projektleiterin Büro Cottbus

Telefon: +49 355 78002-14
E-Mail: tanja.heymann@dsk-gmbh.de